Allgemeine Geschäfts-bedingungen

Rechtliche Bedingungen für die Nutzung unserer Website und Dienstleistungen

Letzte Aktualisierung: Januar 2025

1. Geltungsbereich und Anwendbarkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsdienstleistungen, die von unserer spezialisierten M&A-Rechtsberatung erbracht werden, sowie für die Nutzung unserer Website und aller damit verbundenen digitalen Services.

Mit der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen oder der Nutzung unserer Website erkennen Sie diese AGB als verbindlich an. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.

Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten zusätzlich die zwingenden Bestimmungen des Verbraucherschutzes.

2. Leistungsumfang und Dienstleistungen

2.1 Umfang der Rechtsberatung

Wir erbringen spezialisierte Rechtsdienstleistungen im Bereich Mergers & Acquisitions, einschließlich Due Diligence-Prüfungen, Kaufvertragsgestaltung und Post-Merger Integration. Der konkrete Leistungsumfang wird in individuellen Mandatsverträgen oder Engagement Letters festgelegt.

Unsere Beratung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen unter Anwendung der aktuellen Rechtslage zum Zeitpunkt der Beratung. Rechtliche Entwicklungen nach Abschluss unserer Tätigkeit sind nicht Gegenstand der ursprünglichen Beratung.

2.2 Grenzen der Beratung

Unsere Rechtsberatung erstreckt sich ausschließlich auf juristische Aspekte. Steuerliche, wirtschaftliche oder technische Beratung erfolgt nur insoweit, als sie für die rechtliche Beurteilung unmittelbar relevant ist.

Für spezialisierte Beratung in anderen Fachbereichen verweisen wir gegebenenfalls an qualifizierte Kooperationspartner. Die Verantwortung für deren Leistungen übernehmen wir nicht.

3. Mandatsverhältnis und Vertragsabschluss

3.1 Zustandekommen des Mandats

Ein Mandatsverhältnis kommt erst durch die ausdrückliche Annahme eines Auftrags unsererseits zustande. Die Übermittlung von Anfragen oder Dokumenten begründet noch kein Mandatsverhältnis.

Vor Mandatsübernahme führen wir eine Interessenkollisionsprüfung durch und prüfen unsere fachliche Kompetenz für das jeweilige Rechtsgebiet. Wir behalten uns vor, Mandate ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3.2 Mandatsbestätigung

Bei Mandatsübernahme erhalten Sie eine schriftliche Mandatsbestätigung oder einen Engagement Letter, der den Umfang der beauftragten Leistungen, die anwendbare Honorarvereinbarung und sonstige wesentliche Bedingungen enthält.

Änderungen des Mandatsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

4. Honorar und Zahlungsbedingungen

4.1 Honorargrundlagen

Unsere Honorare richten sich nach dem Zeitaufwand, der Schwierigkeit und Komplexität der Angelegenheit, dem Wert des Gegenstands sowie der besonderen Eilbedürftigkeit. Die Stundenansätze werden individuell vereinbart und richten sich nach der Qualifikation und Erfahrung der eingesetzten Bearbeiter.

Neben Zeithonorar können auch Pauschal- oder Success Fee-Vereinbarungen getroffen werden. In jedem Fall werden die Honorarmodalitäten vor Mandatsbeginn transparent kommuniziert.

4.2 Auslagen und Nebenkosten

Zusätzlich zum Honorar werden tatsächlich entstandene Auslagen wie Reisekosten, Kommunikationskosten, Übersetzungskosten und Gebühren für externe Dienstleister in Rechnung gestellt.

Größere Auslagen werden vorher mit Ihnen abgestimmt. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.3 Zahlungsmodalitäten

Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei längeren Mandaten können Abschlagszahlungen oder Vorschüsse vereinbart werden.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Das Recht zur Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

5. Mitwirkungspflichten des Mandanten

5.1 Informationspflicht

Sie sind verpflichtet, uns alle für die Mandatserfüllung relevanten Tatsachen und Umstände vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Dies umfasst auch nachträglich bekannt werdende Informationen.

Unvollständige oder unrichtige Informationen können zu Fehlbeurteilungen führen, für die wir keine Verantwortung übernehmen. Sie haben uns unverzüglich über alle Änderungen zu informieren, die für das Mandat relevant sein könnten.

5.2 Dokumentenvorlage

Sie stellen uns zeitnah alle erforderlichen Dokumente und Unterlagen zur Verfügung. Die Echtheit und Vollständigkeit der überlassenen Dokumente gewährleisten Sie.

Bei umfangreichen Due Diligence-Verfahren organisieren Sie den Zugang zu relevanten Informationen und stellen qualifizierte Ansprechpartner zur Verfügung.

6. Verschwiegenheit und Datenschutz

6.1 Anwaltliche Verschwiegenheitspflicht

Wir unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und behandeln alle uns im Rahmen des Mandats anvertrauten Informationen streng vertraulich. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht über das Ende des Mandats hinaus unbefristet fort.

Die Verschwiegenheitspflicht umfasst auch die Tatsache der Mandatierung selbst, es sei denn, Sie entbinden uns ausdrücklich von der Verschwiegenheit.

6.2 Mitarbeiter und Subunternehmer

Alle unsere Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Bei Einschaltung externer Dienstleister stellen wir sicher, dass diese entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarungen unterzeichnen.

Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer separaten Datenschutzerklärung.

7. Haftung und Haftungsbeschränkungen

7.1 Haftungsumfang

Wir haften für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur bis zur Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.

Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

7.2 Haftungshöchstgrenze

Die Haftung aus dem jeweiligen Mandatsverhältnis ist der Höhe nach begrenzt auf das Zehnfache des für das betreffende Mandat vereinbarten Honorars, mindestens jedoch auf CHF 100,000.

Für Mandate mit besonders hohem Haftungsrisiko können individuelle Haftungsbegrenzungen oder der Abschluss zusätzlicher Versicherungen vereinbart werden.

7.3 Verjährung

Ansprüche gegen uns verjähren in zwei Jahren ab Kenntnis des Schadens und der schadensverursachenden Umstände, spätestens jedoch in fünf Jahren ab der schadensstiftenden Handlung.

8. Beendigung des Mandats

8.1 Ordentliche Beendigung

Das Mandatsverhältnis endet mit Erfüllung des Auftrags. Beide Parteien können das Mandatsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen.

Eine Kündigung durch Sie entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der bis zur Kündigung angefallenen Honorare und Auslagen.

8.2 Außerordentliche Kündigung

Wir sind berechtigt, das Mandatsverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn wichtige Gründe vorliegen, insbesondere bei Interessenkollisionen, Zahlungsverzug oder Verletzung der Mitwirkungspflichten.

Bei außerordentlicher Kündigung aus wichtigem Grund sind wir berechtigt, ein angemessenes Honorar für bereits erbrachte Leistungen zu verlangen.

9. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen

9.1 Aufbewahrungsfristen

Handakten werden grundsätzlich zehn Jahre aufbewahrt. Originaldokumente geben wir nach Mandatsbeendigung zurück, es sei denn, es besteht ein Zurückbehaltungsrecht.

Elektronische Daten werden entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen gespeichert und nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen sicher gelöscht.

9.2 Zurückbehaltungsrecht

Wir sind berechtigt, Unterlagen und Dokumente bis zur vollständigen Begleichung unserer Honorar- und Auslagenforderungen zurückzubehalten.

10. Nutzung der Website

10.1 Nutzungsrechte

Sie dürfen unsere Website für informationelle und kommerzielle Zwecke nutzen. Die Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne unsere Zustimmung vervielfältigt oder verbreitet werden.

Die Nutzung automatisierter Systeme zur Datenextraktion (Web Scraping) ist untersagt.

10.2 Verfügbarkeit

Wir bemühen uns um eine hohe Verfügbarkeit unserer Website, können jedoch keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit übernehmen.

Wartungsarbeiten und technische Störungen können zu temporären Ausfällen führen.

11. Geistiges Eigentum

11.1 Urheberrechte

Alle von uns erstellten Rechtsgutachten, Verträge und sonstigen Arbeitsergebnisse unterliegen unserem Urheberrecht. Sie erhalten ein nicht-exklusives Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.

Die Weitergabe an Dritte bedarf unserer vorherigen Zustimmung, es sei denn, sie erfolgt zur Erfüllung des ursprünglichen Mandatszwecks.

11.2 Verwendung als Referenz

Wir sind berechtigt, abgeschlossene Mandate in anonymisierter Form als Referenz zu verwenden, es sei denn, Sie widersprechen dem ausdrücklich.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1 Rechtswahl

Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Mandanten findet schweizerisches Recht Anwendung unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.

Bei grenzüberschreitenden Mandaten können abweichende Rechtswahlvereinbarungen getroffen werden.

13.2 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mandatsverhältnis ist Zürich, Schweiz.

Wir sind berechtigt, Sie auch an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

14. Alternative Streitbeilegung

Wir sind grundsätzlich bereit, an Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teilzunehmen. Bei Unstimmigkeiten bevorzugen wir zunächst eine einvernehmliche Lösung durch direktes Gespräch.

Für komplexere Streitigkeiten kann ein Mediations- oder Schiedsverfahren vereinbart werden.

15. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Wir behalten uns vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden Ihnen mit angemessener Frist vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt.

Widersprechen Sie nicht innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung, gelten die geänderten AGB als genehmigt. Auf die Bedeutung Ihres Schweigens werden wir Sie in der Mitteilung besonders hinweisen.